Special Terms and Conditions for the Creator Program
Zuletzt aktualisiert: Januar 2026
1.1 Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am Partnerprogramm („Creator-Programm“) innerhalb der App „Lila“. Sie gelten ergänzend zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen (AGB).
1.2 Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die: a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) als Unternehmer (gewerblich oder freiberuflich) handeln, c) ihren Wohn- oder Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) haben.
1.3 Eine Teilnahme von Nutzern mit Sitz in Drittländern (außerhalb der EU/EWR) ist derzeit ausgeschlossen.
2.1 Im Gegensatz zur beschränkten Lizenz in § 4 der allgemeinen AGB räumt der Creator Lila an den im Rahmen des Creator-Programms hochgeladenen Inhalten (Fotos, Videos, Texte) ein erweitertes Nutzungsrecht ein.
2.2 Der Creator gewährt Lila das nicht-exklusive, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, die Inhalte umfassend zu nutzen, insbesondere sie zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und zu bearbeiten.
2.3 Dies umfasst ausdrücklich das Recht, die Inhalte für kommerzielle Zwecke zu nutzen, insbesondere zur Bewerbung der abgebildeten Produkte (z. B. durch das Setzen von „Tags“ oder Affiliate-Links im Bild) sowie für Marketingmaßnahmen von Lila auf Drittplattformen (z. B. Social Media Ads, Newsletter).
2.4 Der Creator verzichtet hiermit auf sein Recht auf Nennung als Urheber (§ 13 UrhG), soweit dies im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung (z. B. bei Social Media Ads oder Collagen) branchenüblich nicht erfolgt oder technisch schwierig umzusetzen ist. Lila bemüht sich jedoch, wo möglich, den Creator-Namen oder Handle zu nennen.
3.1 Lila schreibt dem Creator eine Vergütung („Provision“) gut, wenn ein Dritter über die vom Creator markierten Produkte einen verifizierten Kauf bei einem Partnershop tätigt.
3.2 Der Anspruch auf die Provision entsteht erst, wenn: a) der Kauf vom Partnershop technisch erfolgreich getrackt und Lila zugeordnet wurde, b) die Widerrufsfrist des Partnershops abgelaufen ist und keine Retoure erfolgte („Bestätigter Sale“), und c) Die Provision für diesen spezifischen Sale vom Partnershop bzw. Affiliate-Netzwerk tatsächlich an Lila ausgezahlt wurde. Ein Anspruch auf Vorleistung durch Lila besteht nicht. Guthaben wird erst dann als „Verfügbar“ markiert, wenn die entsprechende Zahlung des Partnershops bei Lila eingegangen ist.
3.3 Berechnung der Vergütung Die Vergütung des Creators berechnet sich als prozentualer Anteil („Creator-Split“) an der Netto-Provision, die Lila vom jeweiligen Partnershop für einen bestätigten Sale erhält.
3.4 Registriert sich ein Neunutzer über einen personalisierten Link des Creators (z. B. Profil- oder Produktlink), wird dieser Nutzer dem Account des Creators dauerhaft zugeordnet. Der Creator partizipiert an allen zukünftigen qualifizierten Käufen dieses Nutzers gemäß den Bedingungen dieses Programms, solange das Creator-Programm in dieser Form besteht und der geworbene Nutzer über ein aktives Konto verfügt. Das Recht auf Beteiligung an Umsätzen geworbener Nutzer besteht nur während der Laufzeit dieses Vertrages. Es erlischt automatisch mit Wirksamwerden einer Kündigung (durch den Creator oder durch Lila) oder bei Einstellung des Creator-Programms.